Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung förderte erhebliche Malversationen und Missstände zu Tage. Im Zuge der Sonderlandtagssitzung am 14. Juni war von der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus keinerlei Bereitschaft zur Aufarbeitung zu erkennen. Auch im einige Tage später stattgefundenen Kontrollausschuss konnten die Hintergründe bedauerlicherweise nicht aufgeklärt werden. Aus diesem Grund beantragten die Freiheitlichen unlängst die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um mit den notwendigen Ressourcen und voller Akteneinsicht diesen Skandal der Sonderklasse aufzuklären. Offensichtlich haben jedoch weder die Regierungsparteien noch Grüne und KPÖ Interesse an der restlosen Aufklärung des Mindestsicherungsskandals. „Dass unser Antrag nicht die erforderliche Unterstützung fand, zeugt von dem parlamentarischen Desinteresse des linken Bollwerks bestehend aus ÖVP, SPÖ, Grüne und KPÖ. Der Landtag Steiermark in seiner Gesamtheit hat die Kontrolle der Landesregierung sicherzustellen. Anscheinend ist die FPÖ allerdings die einzige Partei, die nicht nur auf Missstände aufmerksam macht, sondern diese auch restlos aufklären will. Die hart arbeitende Bevölkerung hat jedenfalls ein Recht drauf zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld passiert. Immerhin hat das Chaos-Modell der Mindestsicherung den Steirern vermutlich Millionen gekostet“, so Klubobmann Mario Kunasek.
Das freiheitliche Verlangen hätte neben den 14 Abgeordneten der FPÖ noch zusätzlich von mindestens zwei weiteren Mandataren unterstützt werden müssen, damit ein Untersuchungsausschuss stattgefunden hätte. Da das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gescheitert ist, hat nun der Landtag am 2. Juli 2019 noch einmal die Gelegenheit, dem freiheitlichen Ansinnen die Zustimmung zu erteilen. Die FPÖ Steiermark möchte mit ihrem Antrag die maximal mögliche Aufklärung gewährleistet wissen. Aufgrund des Umfangs der Missstände – nicht durchgeführte Rückersatzverfahren, keine Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren, nicht vorhandene Kontrollsysteme und keine Anleitung durch die Landesrätin Kampus unterstehende Fachaufsicht – ist ein Untersuchungsausschuss aus freiheitlicher Sicht unerlässlich. „Landesrätin Kampus hat andauernd von Fehlern gesprochen, die gemacht wurden. Vermisst haben wir jedoch insbesondere im Bereich der Aufsichtspflicht die Übernahme der politischen Verantwortung und das Eingeständnis von massivem Fehlverhalten ihrerseits. Dies zeugt von mangelndem Unrechtsbewusstsein und dem Fehlen von notwendigen Führungsqualitäten“, erklärt Kunasek, für den insbesondere die mangelnde Unterstützung der übrigen Oppositionsfraktionen den Beweis eines fehlenden Verantwortungsbewusstseins gegenüber dem Land Steiermark und der heimischen Bevölkerung darstellt.