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19. März 2014

FPÖ-Kunasek: Rot-schwarze Mauer versperrt Gemeinden den Weg zum Verfassungsgerichtshof!

Obwohl das Gemeindestrukturreformgesetz am 17.12.2013 im Landtag mehrheitlich beschlossen wurde, ist es nach mittlerweile drei Monaten immer noch nicht kundgemacht worden. „Das rote Bundeskanzleramt, das hierfür seine Zustimmung erteilen muss, lässt sich offenbar bewusst Zeit, um den betroffenen Gemeinden den Weg zum VfGH zu erschweren. Diese demokratiepolitisch verwerflichen Taschenspielertricks sind aufs Schärfste zu verurteilen“, meint Mario Kunasek, Landesparteisekretär der FPÖ-Steiermark.

Ein Individualantrag auf Prüfung des rot-schwarzen Zwangsfusionsgesetzes ist eine Möglichkeit für betroffene Gemeinden, um gegen die Gemeindezusammenlegungen vorzugehen. Dieser kann erst nach der Kundmachung erfolgen. „Das heißt im Klartext, dass je später die Kundmachung erfolgt, der Zeitraum für eine Prüfung durch den VfGH immer kürzer wird“, erklärt Kunasek.

„Ich habe den dringenden Verdacht, dass man hier im BKA bewusst auf die Bremse steigt, um den Fusionskritikern Steine in den Weg zu legen. Ich fordere Voves und Schützenhöfer auf aktiv zu werden und auf die Kundmachung zu drängen“, schließt der Freiheitliche.


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