Der freiheitliche Tierschutzlandesrat Dr. Gerhard Kurzmann nimmt den morgigen Welttierschutztag zum Anlass, um ein Verbot des Schächtens zu fordern. „Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus in jeder Hinsicht abzulehnen. Es gibt Fälle, wo die Tiere durch unsachgemäße Anwendung des Kehlschnitts einen minutenlangen Todeskampf mit großen Schmerzen, Atemnot und Todesangst erleiden, ehe sie verbluten“, so Kurzmann.
Unter „Schächten“ oder „Schechita“ versteht man das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet.
Nach geltender Rechtslage in Österreich müssen Tiere unmittelbar nach dem Kehlschnitt betäubt werden (sog. „Post-cut Stunning“). „Bereits geringe Fehler beim Schächten sind äußerst qualvoll für das Tier“, mahnt Kurzmann. Der freiheitliche Tierschutzlandesrat verweist auf die Niederlande. Mit deutlicher Mehrheit nahm das Parlament in Den Haag am Dienstag einen Antrag der Tierschutzpartei (Partij voor de Dieren, PvdD) an, dem zufolge Tieren beim koscheren und Halal-Schlachten unnötiges Leid zugefügt wird. Unbetäubtes Schlachten wurde grundsätzlich verboten.
„Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewusstsein aufgehängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Diese barbarische Methode der ‚reinen Schlachtung‘ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen, ist, im Sinne eines ehrlichen und ernstgemeinten Tierschutzes, absolut untragbar“, schließt Kurzmann.