Neben der Schließung der steirischen Polizeidienststellen thematisieren die Freiheitlichen in einer zweiten Dringlichen Anfrage den Konkurs der Betreibergesellschaft der Therme Bad Gleichenberg. Das Land war an dieser mit einer stillen Beteiligung in der Höhe von 4,93 Millionen Euro beteiligt. Gemäß den Plänen der Landesregierung soll nun das Land auf Forderungen in der Höhe von 4,5 Millionen Euro verzichten und lediglich mit einer „Abschlagszahlung“ von 545.000 Euro befriedet werden. „Das wäre ein fataler Deal für das Land. Vor allem deshalb weil das Land im Konkursverfahren die Forderungen in volle Höhe geltend machen kann. Durch die Annahme der Abschlagszahlung verliert das Land 4,5 Millionen Euro“, kritisiert FPÖ-Klubchef Georg Mayer. Der Freiheitliche weiter: „Noch ist es jedoch nicht zu spät. Gemäß den Vereinbarungen kann das Land noch die vollen 4,93 Millionen geltend machen und genau das gilt es jetzt zu tun, um den Schaden für den steirischen Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Wenn die ÖVP kein schwarzes Fohnsdorf will, wäre sie gut beraten, einem entsprechenden FPÖ-Antrag zuzustimmen“, so der Freiheitliche.
„Die nächste Therme geht baden: 4,5 Millionen Euro Steuergeld uneinbringlich verloren?“ lautet der Titel der Dringlichen Anfrage an Tourismusreferent Hermann Schützenhöfer. Besonders aufklärungswürdig ist für die Freiheitlichen der Umstand, dass der Landtag über die von der Landesregierung vereinbarte Abschlagszahlung über 545.000 Euro nicht in Kenntnis gesetzt wurde. „Auch namhafte Professoren der Universität Graz bestätigten, dass es der Zustimmung des Landtages bedurft hätte. Der Landtag hat die Budgethoheit, ob das nun den selbsternannten Reformpartnern passt oder nicht. Warum Schützenhöfer als ressortzuständiges Regierungsmitglied die Causa am Landtag vorbeischwindelte, muss er einmal schlüssig erklären“, so Mayer.
Noch größeren Aufklärungsbedarf orten die Freiheitlichen jedoch in einer Stellungnahme des Verfassungsdienstes, demzufolge die dem Land zustehende Abschlagszahlung nicht mit 545.000 Euro, sondern lediglich mit weniger als 50.000 Euro bewertete wurde. Dadurch war für die Landesregierung offensichtlich keine Verpflichtung mehr gegeben, den Landtag mit der Causa zu befassen. Mayer dazu: „Diese Stellungnahme ist an Skurrilität nicht zu überbieten und entbehrt jeder Grundlage. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hierbei um ein Gefälligkeitsschreiben des Verfassungsdienstes für die Landesregierung handelt, um damit den Landtag mit einem unliebsamen Thema nicht befassen zu müssen. Sowohl Juristen als auch am Thermenprojekt beteiligte Personen bestätigten, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die 545.000 Euro Forderung plötzlich nur mehr 50.000 Euro wert sei“, stellt Mayer klar. Der Freiheitliche abschließend: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die selbsternannten Reformpartner in dieser Angelegenheit kein Fettnäpfchen ausgelassen haben.“