Mit einer neuen Regelung will die Bundesregierung gegen „illegale Hinterhofschlachtungen“ vorgehen. Laut dem neuen Erlass des Sozialministeriums, der ab 15. August gilt, sollen rituelle Schlachtungen nur in zugelassenen Schlachthöfen durchgeführt und keine Tierverkäufe ohne Beschau durch einen Tierarzt abgehalten werden. Damit wird die tierquälerische Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden. „Jahrelang wurde das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewusstsein aufgehängt und durch Kehlschnitt getötet werden, von meist islamischen Zuwanderern in Österreich illegal praktiziert. Diese grausame Todesfolter wird durch den neuen Erlass nun endlich abgeschafft. Nach anderen europäischen Ländern hat nun auf Initiative der Freiheitlichen auch Österreich reagiert und diese fragwürdige Praxis der Religionsausübung untersagt. Diese barbarische Art der Tötung hat in unserer Gesellschaft nichts verloren und darf unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit keinesfalls praktiziert werden!“, so die freiheitliche Tierschutzsprecherin LAbg. Liane Moitzi.