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12. März 2019

FPÖ-Moitzi: „SPÖ-Lackner hält an toleranzromantischer Haltung fest“

Freiheitlicher Antrag wurde abgelehnt, Strafmaß bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot soll nicht angehoben werden.

Das vom Bund initiierte Kopftuchverbot in Kindergärten, welches in der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik festgeschrieben und im Dezember vom Landtag Steiermark beschlossen wurde, war den steirischen Sozialdemokraten von Anfang an ein Dorn im Auge. Dass dieses nun tatsächlich Berücksichtigung in der aktuellen Novelle zum Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG) findet, ist aus freiheitlicher Sicht natürlich sehr zu begrüßen. Allerdings hat sich SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner für eine ultraliberale Regelung bei Verstößen gegen das Verbot entschieden. So sollen in der Steiermark muslimische Eltern, die ihre Kinder zwingen ein Kopftuch zu tragen, künftig mit lediglich 110 Euro bestraft werden, während in anderen Bundesländern wie Nieder- und Oberösterreich Strafen bis zu 440 Euro verhängt werden. Darüber hinaus kommt es in der Steiermark nur dann zu einer Geldbuße, wenn Elterngespräch und Verwarnung nicht zielführend sind. „Der heutige Beschluss zur Einführung eines Kopftuchverbots in steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ist es nicht nachvollziehbar, dass insbesondere SPÖ-Bildungslandesrätin Lackner nach wie vor an ihrer toleranzromantischen Haltung festhält und sich gegen empfindliche Geldstrafen wehrt. Man darf nicht vergessen, dass der Radikal-Islam in der Steiermark durch die Verfehlungen der rot-schwarzen Bundesregierungen der vergangenen Jahre besonders stark verankert ist. Fundamentalistische Eltern, die glauben, auf dem Rücken ihrer Kinder einen religiös-politischen Kulturkampf austragen zu können, müssen mit den höchsten Strafen rechnen!“, so FPÖ-Landtagsabgeordnete Liane Moitzi abschließend.


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