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11. März 2019

FPÖ-Moitzi: „Verstöße gegen das Kopftuchverbot müssen schärfer sanktioniert werden!“

Freiheitliche kritisieren ultraliberale Regelung bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten – Strafmaß muss jedenfalls angehoben werden.

Im Rahmen der morgigen Landtagssitzung wird die Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (StKBBG) beschlossen. Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung der vom Bund und den Ländern beschlossenen 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22. SPÖ und ÖVP haben damit den Gesetzesentwurf für das vom Bund initiierte Kopftuchverbot in Kindergärten eingebracht. Die Einführung des Kopftuchverbotes für Kinder bis zum Schuleintritt findet nun zwar tatsächlich Berücksichtigung in der aktuellen Novelle, allerdings hat sich SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner für eine ultraliberale Regelung bei Verstößen gegen das Verbot entschlossen. „Es ist wichtig und richtig, dass morgen das Kopftuchverbot in steirischen Kindergärten beschlossen wird. Allerdings ist es aus freiheitlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum islamische Eltern, die ihre Kleinkinder dazu zwingen wollen ein Kopftuch zu tragen, in der Steiermark viel weniger Strafe zahlen sollen, als in anderen Bundesländern. Gerade angesichts der Tatsache, dass der Radikalislam in der Steiermark ein zunehmendes Problem darstellt, ist das niedrige Strafmaß nicht hinnehmbar. Erziehungsberechtigte, die glauben, auf dem Rücken ihrer Kinder einen religiös-politischen Kulturkampf austragen zu können, müssen mit den höchsten Strafen rechnen!“, so FPÖ-Landtagsabgeordnete Liane Moitzi.

Islamische Eltern in anderen Bundesländern, wie etwa Nieder- und Oberösterreich, müssen mit Strafen bis zu 440 Euro rechnen, wenn sie ihre Kinder künftig zwingen, ein Kopftuch in Kindergärten zu tragen. In der Steiermark soll die Höchststrafe hingegen lediglich 110 Euro betragen. Dieser Zugang ist aus freiheitlicher Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Freiheitlichen im Zuge der morgigen Landtagssitzung die Vervierfachung des von SPÖ und ÖVP vorgeschlagenen Strafmaßes fordern. „Dass die Steiermark nicht das vom Bund konzipierte Höchstmaß an Geldstrafen ausschöpft, ist bezeichnend für die toleranzromantische Haltung der zuständigen SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner. Wenn sie ernsthaft glaubt, mit therapeutischen Gesprächen Fundamentalisten überzeugen zu können, dann hat sie die Lage völlig verkannt. Es kann keinesfalls geduldet werden, dass sich junge Mädchen schon im Kindergarten verschleiern müssen. Darum fordern wir eine Vervierfachung des vorgeschlagenen Strafmaßes von 110 Euro und damit die von Bund maximal vorgesehene Höchststrafe von 440 Euro. Weiters sollte geprüft werden, ob man Eltern, die von ihren Kindern verlangen, ein Kopftuch zu tragen, die freiwilligen Sozialleistungen des Landes streichen kann“, so Moitzi.


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