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20. November 2014

FPÖ-Rauch: Landwirte müssen Belege bis zu 17 Jahre für Kontrollen aufbewahren!

In einem Merkblatt für das neue Förderprogramm von „ÖPUL 2015“  der AMA (Agrarmarkt Austria) verpflichtet sich der Förderungswerber alle förderungsrelevanten Aufzeichnungen und Unterlagen 10 Jahre  lang aufzubewahren. „Ein Handeln  im Sinne der Bauern sieht anders aus. Schikanöse bürokratische Hürden kommen auf die Landwirte zu“, so NAbg. Walter Rauch. 

Landwirte, die an den Agrarförderprogrammen ab dem Jahr 2015 teilnehmen, müssen alle Aufzeichnungen, Bestätigungen, Untersuchungsergebnisse, Einkaufs- und Verkaufsbelege bis Ende 2030 aufbewahren. Aufzeichnungen aus der letzten Förderungsperiode müssen nach derzeitigem Stand bis 2024 aufbewahrt werden. „Dies stellt eine krasse Benachteiligung der Landwirte in Bezug auf die Aufbewahrungspflichten im Vergleich zu anderen Unternehmern dar“, so Rauch. 

Er kritisiert, dass die zehnjährige Aufbewahrungspflicht erst am Ende der nächsten Förderungsperiode zu laufen beginnt. „Bei einer Kontrolle im Jahr 2030 müssten die Landwirte Belege aus dem Jahr 2014/2015 vorlegen. Bis dahin sind einfache Kassenzettel verbleicht und unleserlich“, erklärt Rauch und betont: „Sollten die Belege nicht mehr vorhanden sein, drohen den Landwirten Rückforderungen für die gesamte abgelaufene Förderperiode.“ Er fordert, dass man die Aufbewahrungspflicht, wie in der Finanzbuchhaltung, auf sieben Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres der Förderungsauszahlung,.-reduziert. „Mit dieser geplanten Regelung werden Stapel von Ordnern auf den Bauernhöfen produziert und die Landwirte mit unnötiger Bürokratie belastet. Bundesminister Rupprechter beweist einmal mehr, dass er die Landwirte nicht versteht und diese unnötig belastet“, so Rauch und mahnt abschließend: „Stirbt der Bauer, stirbt das Land!



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