Die FPÖ-Bauernschaft konnte bei der zurückliegenden Landwirtschaftskammerwahl ein hervorragendes Ergebnis sicherstellen. Nichtsdestotrotz orten die Freiheitlichen massiven Handlungsbedarf in Bezug auf das Wahlrecht. Vor allem die hohe Einzugshürde in die Landeskammer und die Möglichkeit, mehrfach abzustimmen, ist aus dem Blickwinkel einer repräsentativen Standesvertretung kaum zu rechtfertigen. Zudem steht die geringe Wahlbeteiligung zweifelsohne auch in unmittelbaren Zusammenhang mit den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen. „Es besteht dringender Novellierungsbedarf. Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht. Bei einer landesweiten Wahlbeteiligung von 38,94 Prozent darf man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, so FPÖ-Agrarsprecher LAbg. Albert Royer.
Die Forderung nach der Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes wurde im Zuge der vergangenen Wahlauseinandersetzung nicht nur von den Freiheitlichen, sondern auch von den Grünen und den SPÖ Bauern immer wieder thematisiert. „Wir werden sehen, ob die Aussagen der politischen Mitbewerber unter die ‚Kategorie Wahlkampfgetöse‘ fallen oder ob diese Fraktionen tatsächlich bereit sind, etwas zum Positiven zu ändern“, erklärt Royer.
FPÖ-Cramer: „Unser Bestreben ist ein faires und nachvollziehbares Wahlrecht!“
Die Tatsache, dass eine gewisse Wählergruppe nur aufgrund der Tätigkeit in juristischen Personen oder öffentlichen Ämtern einfach oder sogar mehrfach stimmberechtigt ist, stellt eine weitere negative Besonderheit dieses Gesetzes dar. „Wir Freiheitliche werden nicht locker lassen, bis das Wahlsystem endlich fair und nachvollziehbar ist. Deshalb erhoffen wir uns bereits in der nächsten Ausschusssitzung eine breite Zustimmung“, so Landtagsabgeordneter Christin Cramer abschließend.