Die Freiheitlichen haben zwei Individualanträge zur Aufhebung des Gemeindestrukturreformgesetzes beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. FPÖ-Gemeindereferent Peter Samt: „Wir werden alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen, um dieses Zwangsfusionsgesetz zu bekämpfen. Das Ignorieren von Volksentscheidungen, das Aushöhlen der direkten Demokratie und die Zerstörung der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum müssen der Vergangenheit angehören. Wir wollen jenen Menschen eine Stimme geben, die von der 'Bulldozer-Politik' der selbsternannten Reformpartner betroffen sind“, so Samt. Der Freiheitliche betont, dass es bei den Beschwerden um die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage für sämtliche zwangsfusionierte Gemeinden gehe, dies wird auch in den beiden Individualanträgen explizit beantragt. „Obwohl sich die Bevölkerung im Rahmen von Volksbefragungen in 64 Gemeinden für die Eigenständigkeit ihrer Gemeinden aussprach, werden diese durch das Zwangsfusionsgesetz aufgelöst. Das ist demokratiepolitisch höchst bedenklich und symptomatisch für die rot-schwarze Politik des Drüberfahrens“, so Samt.
Dutzende Gemeinden sind bereits mit Individualbeschwerden beim VfGH vorstellig geworden. Im Gegensatz zu diesen Initiativen sind bei den freiheitlichen Individualanträgen nicht die Gemeinden, sondern die Bürgermeister Antragsteller der Beschwerden. Dies aus gutem Grund wie Samt erklärt: „Damit muss sich der VfGH erst gar nicht mit Zulässigkeitsfragen der Beschwerde beschäftigen, sondern kann gleich ins Gesetzprüfungsverfahren einsteigen“, so der Abgeordnete. Der Zeitpunkt der Einbringung der beiden Anträge wurde von den Freiheitlichen bewusst relativ spät gewählt. Schließlich sei nun durch die Beantwortung zahlreicher anderer Beschwerden die Argumentationslinie der Landesregierung bekannt. „Nach Begutachtung der Stellungnahmen fühlen wir uns in unserem Vorhaben bestärkt“, so Samt.
Inhaltlich bemängelt die FPÖ am rot-schwarzen Zwangsfusionsgesetz insbesondere, dass einem Bürgermeister das Recht genommen wird, über eine ganze Periode gewählt zu bleiben. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in das passive Wahlrecht dar. Zum anderen sind die Entscheidungsbegründungen der Landesregierung für die Zwangsfusionen derart mangelhaft, dass eine Unsachlichkeit im Sinne des Gleichheitsgebotes auch dem Höchstgericht nicht verborgen bleiben wird. Konkret heißt es im Individualantrag dazu: „Anstatt eine Gebietskörperschaft wirtschaftlich zu verbessern bzw. nachhaltig eine Steigerung ihrer Wirtschaftskraft herbeizuführen, wird am Beispiel der Gemeinde Eisbach eindrucksvoll dokumentiert, dass durch die Umsetzung des Gemeindestrukturreformgesetzes stattdessen eine einwandfrei arbeitende und funktionierende Wirtschaftseinheit zerstört wird“.