Insbesondere von Radarstationen auf Hauptverkehrsstrecken werden jedes Jahr tausende ausländische Fahrzeuge wegen Geschwindigkeitsübertretungen erfasst und an die zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. „Die zuständigen Behörden stehen bei der Durchführung von Strafverfahren mit ausländischen Fahrzeuglenkern vor massiven Problemen. Die Folge ist, dass ausländische Verkehrsteilnehmer faktische Straffreiheit genießen – dies ist nicht nur eine Ungleichbehandlung österreichischer Zulassungsbesitzer, sondern für die Verkehrssicherheit in der Steiermark äußerst nachteilig“ so FPÖ-Verkehrssprecher Peter Samt, der sich darüber freut, dass die freiheitliche Initiative zur Strafverfolgung ausländerischer Verkehrssünder im Landtag einstimmig angenommen wurde.
„Erhebliche Schwierigkeiten bereiten die Ermittlung der aktuellen Namen und Adressen von Zulassungsbesitzern sowie die Zustellung von Strafverfahrensurkunden. Verantwortlich dafür ist die unübersichtliche Rechtslage der Rechtshilfe- und Zustellabkommen mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten“ zeigt Samt auf.
Zwar gibt es ein europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland sowie bilaterale Amtshilfeabkommen mit einzelnen Ländern (zB mit Lichtenstein, Italien und der Schweiz), jedoch sind einige Abkommen für Verwaltungsstrafsachen nicht anwendbar bzw. werden von manchen Staaten nicht angewendet. Darüber hinaus ist eine Abwicklung nach den derzeitigen Rechtsvorschriften in ihrer gegenwärtigen Konzeption teilweise sehr formgebunden und daher kaum für "Massenverfahren" geeignet.
„Die heutige Beschlussfassung im Landtag ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung in dieser Frage endlich tätig zu werden. Letztlich geht es um die Hebung der Verkehrssicherheit in unserem Land. Ausländischen Verkehrssündern muss klargemacht werden, dass ihre Raserei nicht ohne Konsequenzen bleibt“ so Samt abschließend.