Im Zuge der heutigen Ausschusssitzung brachte FPÖ-Gemeindereferent Peter Samt einen Antrag ein, den bisherigen Aufteilungsschlüssel der Sozialhilfeausgaben zu Gunsten der Gemeinden zu verändern. Bisher müssen die Gemeinden zu 40% und das Land zu 60% für Sozialhilfe aufkommen. „Dieser Schlüssel soll für die Gemeinden auf 30% gesenkt werden, um den ohnehin schon genug belasteten Gemeinden mehr Handlungsspielräume zu gewähren. Damit haben die Gemeinden um 25% mehr finanzielle Mittel aus dem Sozialbereich zur Verfügung“ so Samt in Anlehnung auf die finanziell angespannte Lage zahlreicher steirischer Gemeinden.
Über 190 Gemeinden in der Steiermark sind seit 2009 nicht mehr in der Lage einen ausgeglichenen Haushalt zu budgetieren. Einer der Hauptgründe dafür sind die in den letzten Jahren explosionsartig gestiegenen Sozialhilfekosten, welche von den Gemeinden nicht mehr im bisherigen Umfang finanziert werden können. Damit die steirischen Gemeinden kostendecken bilanzieren können, müssten Gemeindegebühren und Steuern massiv erhöht werden, wie auch die Aufsichtsbehörde schriftlich einforderte. „Angesichts des ohnehin schon geschnürten Belastungspakets der Bundes- und Landesregierung stellt dies jedoch wieder eine unsoziale Maßnahme dar, die letztlich auf die Bürger abgewälzt werden würde“, so Samt.
Daher brachte die FPÖ in der heutigen Ausschusssitzung den Antrag ein, den Aufteilungsschlüssel der Sozialhilfeausgaben der Gemeinden von 40 auf 30 Prozent zu senken. „Es kann nicht sein, dass den Gemeinden immer mehr Kompetenzen übertragen werden, für die sie aber keine Einnahmen lukrieren können. Die Änderung des Verteilungsschlüssels der Sozialhilfeausgaben ist daher das Gebot der Stunde und ermöglicht den Gemeinden einen größeren Handlungsspielraum für deren Investitionen.
Der Antrag von Samt wurde von ÖVP und SPÖ, in bereits gewohnter Manier, in einen Unterausschuss verwiesen. Samt sieht dennoch Hoffnung, „dass die Bürgermeister und Gemeinderäte von SPÖ und ÖVP den Ernst der Lage erkennen und zum Wohle ihrer Gemeinden dem freiheitlichen Antrag im Unterausschuss zustimmen werden“, so Samt abschließend