Peter Samt, Landtagsabgeordneter und Obmann des Verbandes freiheitlicher Gemeinderäte in der Steiermark, kritisiert die losgetretene Hexenjagd auf steirische Gemeinderäte. Ausschlaggebend dafür war die Kontrolle, die der FP-Prüfungsausschussvorsitzender über seinen Sohn, welcher Gemeindekassier der gleichen Gemeinde ist, ausüben sollte.
Samt reagiert entsetzt auf die „Hetze, die da auf freiheitliche Gemeinderäte passiert“. Der Obmann des Verbandes freiheitlicher Gemeinderäte: „Ein FP-Gemeinderat, der bislang von allen Parteien geschätzt und auch einstimmig zum Obmann des Prüfungsausschusses in Kalwang gewählt wurde, bekommt hier Dinge an den Kopf geworfen, die eindeutig ins Leere gehen!“
Den Grund dafür sieht Samt in einer „schlecht recherchierten und unsachlichen sowie einseitigen Berichterstattung“ und führt weiter aus: „Es besteht die durchaus begründete Vermutung, dass Verdachtsfälle in Richtung der FPÖ konstruiert werden, während SP- und VP-Bürgermeister ungehindert weiterhin steirische Gemeinden an den Rande des Ruins treiben. Man denke nur an Trieben, Hartberg, Zeltweg oder Fohnsdorf!“
Kritikpunkt für Samt ist außerdem die zwar gut gemeinte, aber unrechtmäßige Einmischung des Leobner Bezirkshauptmannes Dr. Kreutzwiesner: „Er beruft sich hier auf Befangenheit resultierend aus dem Verwandtschaftsverhältnis. Das ist eine falsch interpretierte Rechtsmeinung! Überdies ist der Bezirkshauptmann in diesen Angelegenheiten nicht weisungsbefugt der Gemeinde gegenüber!“ Samt weiter: „Schon gar nicht kann der Bezirkshauptmann in dieser Sache eine Obmann-Neuwahl eines demokratisch gewählten Gemeindeaufsichtsorganes verlangen!“
Für Samt ergibt sich daraus folgende Schlussfolgerung: „Eine rechtliche Grundlage für die genannten „erheblichen Bedenken der Aufsichtsbehörde“ besteht nicht. Diese meldet sich meistens nur dann zu Wort, wenn der öffentliche und mediale Druck zu groß wird. Befangenheit kann es nur geben, wenn es sich um Privatvermögen oder Privatbesitz des Kassiers handelt, und dieses in Verbindung zur Gemeinde steht! Schlussendlich wird, laut Gemeinderecht, vom Kollegialorgan des Ausschusses die Gemeindegebarung geprüft und nicht die Person des Kassiers,“ stellt der langjährige Gemeinderat Samt abschließend fest.