Ab dem Schuljahr 2019/20 soll es wieder verpflichtend Notenbeurteilungen ab der zweiten Klasse Volksschule geben. Eine alternative Leistungsbeurteilung soll nur mehr bis zum Ende des ersten Semesters der zweiten Schulstufe möglich sein. Das bedeutet, dass ab dem Jahreszeugnis der zweiten Volksschulstufe verpflichtend Noten von eins bis fünf zu vergeben sind. Bisher waren erst in der vierten Klasse Ziffernnoten zu vergeben, alternativ war in den ersten drei Schulstufen etwa eine verbale Beurteilung möglich. „Die schulische Leistungsbeurteilung in Form einer mehrstufigen Notenskala muss wieder ein wesentlicher Bestandteil des heimischen Unterrichtssystems werden. Sie dient Schülern als Ansporn und darüber hinaus der einfacheren Nachvollziehbarkeit der Notenvergabe. Die FPÖ Steiermark begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung und bekennt sich zu einer bundeseinheitlichen, ziffernmäßigen Beurteilungsart, die Wissens- und Fähigkeitsunterschiede erkennbar und Vergleiche möglich macht“, so FPÖ-Bildungssprecherin LAbg. Hedwig Staller.
Viele Pflichtschulen verzichteten in der Vergangenheit auf Noten und setzten vermehrt auf alternative Beurteilungsformen wie beispielsweise die verbale Beurteilung in Form von Kind-Eltern-Lehrer-Gesprächen. Diese Art von Leistungsbeurteilung erschwert allerdings die Nachvollziehbarkeit der Bewertung für Schüler und Eltern sowie auch die Aufnahme in eine weiterführende Schule. Zudem hat die verbale Beurteilung nicht selten zu Überraschungen geführt, wenn die Leistung der Schüler in der vierten Klasse zum ersten Mal in Form von Noten bewertet wurde. Insbesondere dann, wenn Eltern bemerken mussten, dass sich ihr Kind in den vergangenen Jahren zwar „sehr bemüht“ hatte, all das Bemühen für die AHS-Reife allerdings nicht ausreichte. „Eine nivellierende, gleichmacherische Form der Bewertung, die einerseits den Einsatz der Schüler kaschiert und nicht zum Vorschein bringt und auf der anderen Seite Schwächen unkenntlich macht oder beschönigt, dient in keiner Weise einem effizienten Lernfortschritt. Um die Leistung kontinuierlich und nachvollziehbar überprüfen zu können, bedarf es der Rückkehr zum bewährten fünfstufigen Beurteilungsschema“, erklärt Staller abschließend.