Bereits im Jahr 2012 musste sich die Gemeinde St. Michael im Bezirk Leoben einer Prüfung der Gemeindeaufsicht unterziehen. Diese erarbeitete eine Rückstandsliste mit zahlreichen Mängeln, wobei offene Forderungen und Unregelmäßigkeiten in der Gemeindebuchhaltung auffielen. Die obersteirische Kommune dürfte den damals festgestellten Missständen bisher wenig bis gar nicht entgegengewirkt haben, da die Aufsichtsbehörde unlängst durch eine entsprechende Beschwerde erneut aufgefordert wurde, die Einhebung der Kommunalabgaben zu überprüfen. FPÖ-Gemeinderat Adi Kovacs kündigte bereits an, die offenkundigen Problemstellungen im Rahmen der nächsten Prüfungsausschusssitzung zu thematisieren. Darüber hinaus brachten die Freiheitlichen nun eine Anfrage auf Landesebene ein. „Die Gemeindeaufsicht muss uns Auskunft darüber geben, weshalb das Forderungsmanagement in Sankt Michael versagt hat und inwiefern die Aufsichtsbehörde darüber Kenntnis hatte. Weiters gilt es zu klären, ob es in anderen steirischen Kommunen in der jüngsten Vergangenheit zu ähnlichen Malversationen gekommen ist“, so der Leobner FPÖ-Bezirksparteiobmann LAbg. Marco Triller.
Seit 1999 soll die Einhebung der Kommunalabgaben in Sankt Michael nicht ordnungsgemäß vollzogen worden sein. Das fehlerhafte Mahnwesen der Gemeinde führte offenbar dazu, dass die Abgaben – von der Hundesteuer über Kanal- und Wassergebühren bis hin zu Kommunalsteuern – nicht mit Nachdruck einmahnt wurden und folglich der fiktive „Schuldenberg“ der Bürger auf rund 451.000 Euro anwuchs. Für ungefähr 800 Haushalte müssen nun sämtliche Positionen überprüft werden, um herauszufinden, welche der offenen Forderungen in der Höhe von 30 bis 70.000 Euro zu Recht bestehen und rückwirkend dem Gemeindehaushalt zugeführt werden können. „Es gilt nun, sämtliche Versäumnisse und Verfehlungen restlos aufzuklären und auch die Frage nach der politischen Verantwortung zu stellen“, so Triller in Richtung Gemeindeführung.
Mit 23 konkreten Fragen an die Gemeindeaufsicht sollen vor allem die bisherigen Maßnahmen des Landes kritisch beleuchtet und mögliche weitere Fälle in anderen Kommunen aufgedeckt werden. „Es ist nicht hinnehmbar, dass aufgrund eines fehlerhaften Mahnwesens die Gemeindebürger nach Jahren mit hohen Nachforderungen konfrontiert werden“, so Triller abschließend.
Zudem soll durch die freiheitliche Initiative geklärt werden, ob die obersteirische Kommune Bedarfszuweisungsmittel zur Abdeckung des Haushaltsabgangs in den vergangenen 18 Jahren erhalten hat. „Würde sich herausstellen, dass Sankt Michael Gelder seitens der Landesregierung zum Haushaltsausgleich erhalten hat obwohl die Gemeindeaufsicht von offenen Forderungen im sechsstelligen Bereich wusste, wäre dies mehr als befremdlich“, so Triller abschließend.