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19. November 2019

FPÖ-Triller: „Landesrätin Kampus begeht durch Nichtumsetzung der ‚Sozialhilfe Neu‘ Rechtsbruch der Sonderklasse!“

Freiheitliche konfrontierten SPÖ-Landesrätin Kampus mit nicht fristgerechter Ausführungsgesetzgebung – Rote Sozialreferentin kündigt abermals Verschleppung des neuen Sozialhilfegesetzes an.

Im Rahmen einer Dringlichen Anfrage konfrontierte FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Marco Triller die rote Mindestsicherungslandesrätin Doris Kampus mit der Nichtumsetzung des von der türkis-blauen Bundesregierung ausgearbeiteten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, welches mit 1. Juni 2019 in Kraft trat. Infolgedessen hatten die Bundesländer eigene Ausführungsgesetze zu erlassen, die mit spätestens 1. Jänner 2020 in Geltung sein müssen. Schon längere Zeit war in der Steiermark absehbar, dass die zuständige SPÖ-Landesrätin Kampus, erst kürzlich verantwortlich für den vom Landesrechnungshof aufgedeckten Mindestsicherungsskandal der Sonderklasse, keinerlei Interesse zeigt, dem Landtag Steiermark eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen. Grund für die Bestemmhaltung der sozialistischen Sozialreferentin dürfte sein, dass Asylberechtigte in der Steiermark aufgrund der neuen Rechtsnormen mit massiven Leistungskürzungen rechnen müssten. Besonders skurril erscheint die Vorgehensweise vor dem Hintergrund, dass Ober- und Niederösterreich die entsprechenden Gesetze bereits auf den Weg gebracht haben. Landesrätin Kampus, der es offensichtlich darum geht, weiterhin Asylanten ohne ausreichende Deutschkenntnisse über Gebühr zu versorgen, anstatt ihnen über die neue Sozialhilfe 300 Euro zu streichen, musste den Freiheitlichen in der heutigen Landtagssitzung Rede und Antwort stehen. Anstatt allerdings kritische Fragen der FPÖ zu beantworten, zeigte sich die rote Sozialreferentin nach wie vor unwillig, eine fristgerechte Ausführungsgesetzgebung sicherzustellen. „Es ist unfassbar, dass Landesrätin Kampus sich offen zu einem Rechtsbruch der Sonderklasse bekennt. Dies kommt nicht nur einer Arbeitsverweigerung gleich, sondern ist eindeutig ein weiterer Schlag gegen die Verfassung. Das Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe muss mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten und es liegt nicht im Ermessen einer sozialistischen Toleranzromantikerin, die jeden Fremden bereitwillig in die soziale Hängematte betten möchte, die Bundesgesetzgebung auszuhebeln“, so LAbg. Marco Triller, Mitglied des Sozialausschusses des Landtags.

Der FPÖ ist es ein Anliegen, einerseits für die Steirer eine faire Sozialhilfe sicherzustellen, bei der die arbeitenden Steuerzahler nicht mehr „die Dummen“ sind und andererseits geht es darum, einen verfassungskonformen Zustand zu wahren. Nachdem bei der Auszahlung der steirischen Mindestsicherung massive Mängel vorherrschen, wie ein von der FPÖ initiierter Prüfbericht durch den Landesrechnungshof aufdeckte, empfahl dieser die Einführung eines steiermarkweiten Erhebungsdienstes, um die tatsächlichen Wohnverhältnisse und Lebensumstände der Bezieher vor Ort überprüfen zu können. Die beharrliche Weigerung der roten Landesrätin, einen solchen Erhebungsdienst einzurichten, um damit gegen Sozialmissbrauch vorgehen zu können, ist insofern befremdlich, als ein derartiger Dienst in der Landeshauptstadt Graz unter FPÖ-Bürgermeister-Stellvertreter Mario Eustacchio längst umgesetzt wurde und die aktuellen Zahlen die Notwendigkeit für diese Maßnahme bestätigen. „Das Land Steiermark sollte sich an diesem konsequenten Vorgehen gegen Sozialmissbrauch endlich ein Vorbild nehmen. Es ist unerlässlich, gegen Sozialbetrug mit der gebotenen Härte vorzugehen. Wenn es um die Sicherung des Wohlfahrtsstaates und der dafür notwendigen Solidarität der Bürger geht, darf beim Erschleichen von Leistungen keinesfalls weggesehen werden!“, so Triller, der abermals einen Antrag auf Etablierung eines landesweiten Erhebungsdienstes zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch einbrachte.


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