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28. November 2018

FPÖ-Triller: Türkis-blaue Bundesregierung präsentiert wegweisende Mindestsicherungsreform!

Massive Kürzungen für integrationsunwillige und arbeitsverweigernde Ausländer; Besserstellung von heimischen Familien; Schluss mit sozialistischem Zugriff auf einheimisches Wohneigentum!

Im Rahmen einer heute stattgefundenen Pressekonferenz stellte die türkis-blaue Bundesregierung die wesentlichen Inhalte und Eckpunkte der „Mindestsicherung Neu“ vor. Künftig wird es möglich sein, dass integrations- und arbeitsunwilligen Ausländern, wobei vor allem Asylberechtigte betroffen sein werden, die Leistungen gekürzt werden können. So sollen diese ohne ausreichende Deutschkenntnisse nur mehr 563 und damit um 300 Euro weniger erhalten. Auch bei kinderreichen Familien kommt es hinkünftig zu einer Einschleifung der Bezüge, sodass diese nicht mehr ein höheres Nettoeinkommen erhalten als so manch arbeitende Familie Bruttoeinkünfte bezieht. Besonders erfreulich ist, dass Menschen mit Behinderung sowie Alleinerzieher Bonuszahlungen bekommen und damit Härten ganz im Sinne der sozialen Heimatpartei FPÖ abgefedert werden. „Dieses Modell trägt zu einem faireren Sozialsystem in Österreich bei. Es geht vor allem darum, heimische Staatsbürger zu unterstützen und nicht länger Anreize zur Einwanderung in unser Sozialsystem zu setzen“, so FPÖ-Sozialsprecher Marco Triller.

Auch im Bereich des Vermögenszugriffs setzt die Koalition auf Bundesebene der sozialistischen Enteignungspolitik ein Ende. Künftig ist eigenes Vermögen nur mehr bis auf 5.200 Euro zu verbrauchen. Bei einem Bezug der Mindestsicherung wird zudem nicht mehr bereits nach sechs Monaten, sondern erst nach drei Jahren ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen. „Die SPÖ spricht gerne von Gerechtigkeit, hat jedoch über Jahre hinweg mit einer unsozialen Regelung schamlos das Vermögen der Bürger abgegriffen. Die FPÖ setzt gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner nun ein Zeichen für mehr Fairness gegenüber jenen Menschen, die sich Eigentum hart erarbeitet haben“, so Triller weiter. Ein weiteres wichtiges Detail ist die umfassende Berichtspflicht gegenüber der Bundesregierung, um eine bundesweite Gesamtstatistik sicherzustellen, da manche Bundesländer, wie etwa die Steiermark, unter Führung der SPÖ in ihren Mindestsicherungsgesetzen sogar explizit die Möglichkeit einpflegten, eine Auskunft gegenüber dem Sozialministerium zu verweigern. „Es ist notwendig, den Bezug von Migranten und Asylberechtigten sichtbar zu machen. Damit ist gegenüber dem Bund die notwendige Transparenz sichergestellt und Fehlentwicklungen kann zeitnah begegnet werden“, so Triller abschließend.


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