Die steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter warnt vor der möglichen Aufhebung von allgemeinen Bettelverboten in Österreich. Die steirische Vinzenzgemeinschaft Eggenberg hat am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen das allgemeine Bettelverbot des Landes Salzburg eingereicht, die nun zu einem Präzedenzfall führen könnte. Bemängelt wird in dem Gesetzesprüfungsverfahren die mögliche Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung. Ähnlich wie im Fall der steirischen Stadt Fürstenfeld, wo der Verfassungsgerichtshof das örtliche Bettelverbot im Dezember 2007 aufhob, weil kein gemeindespezifischer Missstand im Sinne der verfassungsrechtlichen Anforderungen vorgelegen habe, könnte damit auch der entsprechende Paragraf im Salzburger und Tiroler Landessicherheitsgesetz kippen.
"Damit könnte die Bettelproblematik in Österreich eine drastische Verschärfung erfahren. Kriminelle Hintermänner bekämen einen Persilschein für die menschenunwürdige Ausbeutung schutzbedürftiger Personen", warnt Winter.
Dabei sei die Argumentation für den drohenden Freibrief für die organisierte Bettelei ausgesprochen eigenartig, so Winter. 1998 hatte etwa der deutsche Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Fall des generellen Bettelverbots in Stuttgart entschieden, das Betteln von in Not geratenen Menschen sei "als Erscheinungsform des öffentlichen Zusammenlebens hinzunehmen und nicht generell als polizeiwidriger Zustand zu werten."
"Damit wird unter der Vorspiegelung von Hilfe für Menschen in Notsituationen eine Ausnahmeregel geschaffen, die sich vor allem die organisierte Bettelmafia zu Nutze machen wird", so Winter. Jene, die gegen Bettelverbote juristisch vorgehen, müssten sich die Frage stellen, ob sie es moralisch vertreten können, die Vorbereitungsarbeit für kriminelle Banden zu erledigen, die Behinderte und Kinder ausbeuten.