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20. Februar 2017 | MT

FPÖ-Zanger: Asyl-Obergrenzen und Bevölkerungswachstum

Während das regierungsinterne Hick-Hack zwischen SPÖ und ÖVP munter weitergeht, wird die streitbare Bundesregierung aber nicht müde, das eigene jahrelange Versagen immer noch zu leugnen. So wurde angesichts der Bevölkerungszahlen in Österreich zum 1. Januar des neuen Jahres von einem positiven Bevölkerungswachstum in unserer Heimat berichtet. Sieht man sich die Zahlen genauer an, muss sich jeder vernünftig denkende Mensch dieser Entwicklung verwehren: Den etwas über 73.000 „neuen Österreichern“ steht ein Zuzug im vergangenen Jahr von über 75.000 Ausländern gegenüber. Die stärkste Gruppe dieser neuen Mitbürger: Syrer und Afghanen.

Aber auch, wenn viele dieser Zuwanderer der deutschen Sprache ohnehin nicht mächtig sind und über kostenintensive Sprach- oder gar erst Alphabetisierungskurse erst langsam in die westliche Gesellschaft eingegliedert werden können, tut das der rot-schwarzen „Express-Einbürgerung“ keinen Abbruch. Sieht so die Zukunft Österreichs aus, dass man den neuen Österreichern zuerst auf unser aller Kosten lesen und schreiben lernen muss? Dass sich ein Großteil dieser neu Eingebürgerten bewusst Österreich ausgesucht hat, um es sich hier in der sozialen Hängematte gemütlich zu machen?

Während die ÖVP seit geraumer Zeit versucht, mit altbekannten FPÖ-Forderungen zu punkten und nun auch eine Halbierung der Asyl-Obergrenze auf 17.000 fordert, steht die FPÖ als soziale Heimatpartei weiterhin für eine Null-Obergrenze. Drei Staaten in der EU, zu denen unser Land ebenfalls zu zählen ist, können aufgrund ihrer ausgereiften Sozialsysteme nicht die gesamte Last aller (Wirtschafts-)Flüchtlinge tragen. Der Zenit ist erreicht und eine Integration von noch mehr Zuwanderern, die oft alles andere als integrationswillig sind, nicht mehr möglich.

Darüber hinaus ist es ein Versäumnis der rot-schwarzen Bundesregierung, dass die seit Jahren überfälligen Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern der Zuwanderer abgeschlossen werden: Asylwerber, die abgelehnt werden, keinen Asylgrund vorzuweisen haben oder gar in Österreich kriminell werden, sind mit sofortiger Wirkung des Landes zu verweisen und dort hin zu schicken, wo sie hergekommen sind.


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