Eine parlamentarische Anfrage zum Thema „Zusammensetzung von Früchtetee“ bringt für Nationalratsabgeordneten Wolfgang Zanger, Mitglied im Konsumentenschutzausschuss, ernüchternde Ergebnisse: „Es gilt Rezepturfreiheit, das heißt, die Zusammensetzung ist nicht geregelt. So kann jeder Hersteller in seinen Früchtetee packen, was er möchte!“ Zanger fordert ein Tätig werden der zuständigen Codexunterkommission.
Das Verbraucherschutzmagazin „Konsument“ hat in einer Untersuchung erhoben, dass bei einigen Früchteteesorten die in den Zutatenlisten angeführten Bestandteile nicht enthalten waren. Auch die Mengenangaben ließen zu wünschen übrig. Wolfgang Zanger, Mitglied im Konsumentenschutzausschuss, hat diesbezüglich an den Bundesminister eine parlamentarische Anfrage gestellt.
Die Beantwortung dieser Anfrage überrascht Zanger: „Gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Zusammensetzung existieren gegenwärtig nicht. Das österreichische Lebensmittelbuch enthält lediglich allgemein akkordierte Regeln der betroffenen Verkehrskreise!“ Konkret heißt das für Zanger nichts anderes, als dass den Herstellern überlassen bleibt, wie sie die Zusammensetzung in Früchtetees regeln.
Daher fordert Zanger die zuständige Codexunterkommission zum Tätig werden auf: „Es kann nicht sein, dass es lediglich eine unverbindliche Richtschnur gibt und keine expliziten Regelungen vorhanden sind. Somit hat der Konsument absolut keine Sicherheit über die Zusammensetzung seines Tees!“ Das will Zanger geändert wissen und fordert im Sinne des Konsumentenschutzes sofortige Maßnahmen.