Eine pauschale Abgabe auf Festplatten stellen sich zumindest die österreichischen Rechteverwerter in Zukunft vor. Begründung: Die Festplatten dienen auch zur Speicherung von Musik sowie zur digitalen Weitergabe. Die Rechtverwerter wollen damit Defizite ausgleichen. Wolfgang Zanger, Mitglied im Ausschuss für Konsumentenschutz, reagiert erbost: „Aber doch nicht auf dem Rücken der Konsumenten und des Handels!“.
Eine – einmalige – Abgabe auf Festplatten wollen die Gesellschaften der österreichischen Rechteverwerter sichergestellt wissen. Zwischen 21 und 43 Euro, je nach Größe der Festplatte, stellt man sich hier vor. Wolfgang Zanger, obersteirischer Nationalratsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Konsumentenschutz, weiß: „Konsumenten bezahlen ohnehin schon genügend Abgaben an die Rechteverwerter. Beim Kauf eines Drucker oder eines Kopierers beispielsweise, also allem, was der Vervielfältigung dient. Was soll also eine solche unnütze Mehrfachbelastung?“.
Außerdem betont Zanger, dass der OGH diese Angelegenheit bereits ausjudiziert hat: „Eine Leerkassettenvergütung auf Computer wurde bereits vor fünf Jahren von OGH-Richtern abgelehnt. Jetzt versucht man anscheinend erneut den Weg vor die höchste Instanz zu gehen!“. Besonders betroffen: Konsumenten und Handel. Die Wirtschaftskammer als Vertreter der Unternehmer hat bereits angekündigt – wenn nötig – ebenfalls bis vor den Obersten Gerichtshof zu gehen.
Auf das Entgegenkommen der Rechteverwerter, man könne sich auf einen geringeren Betrag einigen, reagiert Zanger mit Ablehnung: „Ein geringerer Betrag kommt ebenfalls nicht in Betracht – diese aus der Luft gegriffene Abgabe ist sofort fallen zu lassen und eine erfundene Zusatzbelastung für Handel und Konsument zu verwerfen!“.
18. Oktober 2010