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15. Mai 2019 | MT

FPÖ-Zanger: Kein Pardon mit Straftätern

Während so mancher Bürgermeister, der es mit öffentlichen Geldern nicht ganz so genau nahm, oder anderer Steuerhinterzieher schnell ganz horrende Strafen ausfasst, werden Sexualstraftäter oder andere Gewaltverbrecher oftmals nur auf freiem Fuß angezeigt. In einem Folgeprozess kommt es – vor allem bei Ersttätern – immer wieder zu bedingten Freiheitsstrafen, sprich der Verurteilte spaziert nach wie vor in Freiheit durchs Leben und wird weiterhin auf die Gesellschaft losgelassen.

Was einer Verhöhnung der Opfer gleichkommt, ist aus juristischer Sicht eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung: Delikte gegen Leib und Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit oder Sexualdelikte sind oftmals viel zu gering sanktioniert. Während sich die linke Gesinnungsgenossenschaft über höhere Strafen für Gewalttäter empört, ist die Signalwirkung der aktuellen Strafrechtsreform klar: Kein Pardon mit Rechtsbrechern, Ende der Wohlfühljustiz für Gewalttäter. Es geht nicht nur generalpräventive, sondern auch um spezialpräventive Maßnahmen gegen die einzelnen Personen.

Vor allem die vielen Gewalttaten gegen Frauen und die steigende Mordrate gerade in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine Überarbeitung der Strafsanktionen mehr als notwendig war. Opferschutz muss ganz klar vor Täterschutz gehen, darum wurde aus der ursprünglichen „Wegweisung“ aus einer Wohnung gleich ein generelles Annäherungsverbot auf 50 Meter. So soll bereits im Vorfeld effektiver vor Übergriffen geschützt werden.

Verbrecher, die Frauen oder Kinder attackieren, gehören nicht mit Samthandschuhen angefasst, sondern konsequent und hart bestraft. Die Opfer leiden oft ein Leben lang, die Täter werden mit bedingten Haftstrafen in die Freiheit entlassen: Diese „Wonne-Justiz“ hat nun ein Ende, die türkis-blaue Bundesregierung spricht sich nicht nur für Gewaltprävention, sondern auch eine effektive und eiserne Rechtsprechung gegenüber Gewaltverbrechern aus.


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