Anlässlich des heutigen Rechnungshofausschusses wundert sich Nationalratsabgeordneter Wolfgang Zanger, Rechnungshofsprecher, über die Vorgehensweise bei der Prüfung von Kammern: „Eine Prüfung ist möglich, allerdings darf diese nicht veröffentlich werden. Das führt wiederum dazu, dass keine Änderungen erfolgen können!“ Außerdem wiederholt Zanger seine Forderung nach der Kontrolle der Umsetzung von Rechnungshof-Empfehlungen.
Die Vorgehensweise bei der Prüfung von Kammern gibt dem freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Wolfgang Zanger zu denken: „Zwar kann eine Prüfung erfolgen, aber die Ergebnisse und Erkenntnisse, die der Rechnungshof daraus gewinnt, dürfen nicht veröffentlicht werden! Das bedeutet konkret Prüfung ja, Änderungen nein. Diese Struktur ist nicht nachvollziehbar und schon gar nicht zweckmäßig!“
Konkret spricht Zanger damit die Prüfung der Wirtschaftskammer an, die bereits Mitte des vergangenen Jahres erfolgte: „In Zukunft müssen solche Prüfungsergebnisse veröffentlicht werden, damit das Verbesserungspotenzial auch umgesetzt werden kann!“
Außerdem wiederholt Zanger seine Forderung nach der Ausweitung der Überprüfungsmöglichkeiten der Umsetzung von Rechnungshof-Empfehlungen: „Der Rechnungshof-Ausschuss nimmt Empfehlungen nur zur Kenntnis, es steht aber niemandem ein stärkeres Mittel zur Verfügung. Allerdings wird die FPÖ im nächsten Plenum einen Antrag einbringen, um die Kontrollmöglichkeiten auszuweiten. Demnach soll die Bundesregierung eine Berichtspflicht haben, warum konkrete Empfehlungen nicht umgesetzt wurden!“
Abschließend lässt Zanger wissen: „Die gesamte Arbeit des Rechnungshofs, die heute im Tätigkeitsbericht vorgestellt wurde, kann als vorbildlich bezeichnet werden! Im „Peer-Review“, in dem Mitarbeiter von anderen Rechnungshöfen den österreichischen prüfen, wurde festgestellt, dass hier einwandfreie und beispielhafte Arbeit geleistet wird!“