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19. Oktober 2015

FPÖ-Zanger: Sexualstraftäter? Bitte bleiben!

Es klingt nicht nur realitätsfremd, sondern übertritt klar die Grenze der Geschmacklosigkeit. Auch, wenn wir in einem Rechtsstaat leben, geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. So entschieden österreichische Höchstgerichte vor kurzem, dass ein Somalier im Asylantenstatus, der mehrfach straffällig geworden war, darunter auch Sexualdelikte betreffend Minderjährige (!), dennoch in Österreich bleiben darf.

 

Wie bitte?! Ein Mensch, der vor Bürgerkrieg in seiner Heimat flüchtet, weil er dort angeblich bedroht sei, kommt schutzsuchend zu uns. Der Schutz wird ihm gewährt, mit allen Annehmlichkeiten wie Wohnung, Essen oder Krankenversorgung. Als „Dank“ pfeift dieser auf die geltenden Gesetze, wird straffällig und begeht als Spitze des Eisbergs noch Sexualdelikte mit Kindern! Dass eine solche Person unverzüglich abzuschieben ist und den Asylantenstatus verliert, darüber können wohl keine Zweifel bestehen.

 

Doch so einfach ist es nicht: Der Straftäter wehrte sich gegen die Abschiebung – und bekam in höchster Instanz recht! Zitat: Es sei menschunwürdig, einen Kriminellen wieder in seine Heimat nach Somalia abzuschieben… Menschenunwürdig? Wo bleibt die Menschenwürde der genötigten Kinder? Fehlt solchen Richtern jedes Gespür, jede Emotion?

 

Menschen, die zu uns kommen, weil sie tatsächlich Schutz brauchen und diesen suchen, sollen auch bei uns Hilfe erhalten. Menschen, die zu uns kommen und vorgeben, Schutz zu brauchen, kriminell werden und sich nicht an Regeln und Gesetze halten, haben bei uns nichts verloren und sind – egal wohin – besser gestern als heute abzuschieben!


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