„Nachdem das Fremdenrecht in den letzten zehn Jahren jährlich und teilweise sogar mehrmals in einem Jahr geändert wurde, hat die Lesbarkeit und Anwendbarkeit stark gelitten. Aber auch inhaltlich sind die enthaltenen ‘Verschärfungen‘ in Wahrheit nicht mehr als Placebos“, kritisierte heute FPÖ-Nationalratsabgeordneter Mag. Günther Kumpitsch. „Heute geben SPÖ und ÖVP nun endgültig grünes Licht für die Änderung des Fremdenrechts, die schon im Innenausschuss am 13. Juni von Experten und Opposition scharf kritisiert wurde. Aber die Regierungsparteien stellten sich damals schon taub“, so Kumpitsch.
„Die von der Regierung propagierten Verschärfungen im Bereich des Fremdenpolizeigesetzes, wie zum Beispiel die Einführung einer Mindestgeldstrafe von € 5.000 und max. € 15.000 für illegal aufhältige Fremde bzw. für Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid, die ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommen oder trotz Einreise- oder Aufenthaltsverbot einreisen, hört sich zwar gut an, wird aber in der Praxis nur schwer zu vollziehen sein. Denn in den wenigsten Fällen werden diese Fremden über die finanziellen Mittel verfügen“, so Kumpitsch.
„Im Gegensatz dazu wird durch die Schaffung eines neuen Visums D über die Hintertür wieder eine Möglichkeit mehr geschaffen, Fremde unter dem Titel ‘humanitäre Gründe‘ im Land zu behalten“, kritisierte Kumpitsch.
„In Wahrheit wird mit dieser Gesetzesnovelle der untaugliche Versuch unternommen, das außer Rand und Band geratene Asylunwesen unter Kontrolle zu bekommen. Richtigerweise wäre es notwendig gewesen den ‘Resetknopf‘ zu drücken und das Fremdenrecht komplett neu zu verhandeln“, erklärte der Freiheitliche. „Dazu waren die Regierungsparteien wieder nicht bereit. Lieber wird mit einem ‘Gesetzesflickwerk‘ weiter ‘gewurstelt‘, bei dem sich der normale Rechtsanwender nicht mehr auskennt, hohen Verwaltungsaufwand verursacht und dem Steuerzahler neuerlich unnötige Kosten auferlegt“, zeigte sich Kumpitsch enttäuscht.