Für den einzigen Nationalpark der Steiermark - den Nationalpark Gesäuse in der Obersteiermark - gelten eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Als eine der wichtigsten davon gilt der so genannte „Nationalparkplan“, der am heutigen Tage in der Landesregierung beschlossen und neu verordnet wurde.
Der Nationalparkplan ist in seiner Gesamtheit ein wichtiges Regelwerk, das sowohl den Erhalt der besonderen Naturlandschaft des Gesäuses garantiert, als auch die Erlebbarkeit. Der Nationalpark zählt zu den wertvollsten Naturschutzgebiete der Welt.
„Der Nationalparkplan dient zur genauen Konkretisierung sowie Ergänzung der Schutzbestimmungen des Nationalparkgesetzes und ist somit eine Art Handlungsanleitung für die tägliche Arbeit der Schutzgebietsverwaltung. Er beinhaltet vor allem Maßnahmen zum Schutz der Natur sowie zur Besucherlenkung und wird jeweils für eine Periode von zehn Jahren verordnet, entsprechend auf seine Zielerreichung hin evaluiert und danach neu beschlossen“, so Umwelt- und Naturschutzlandesrat Dr. Gerhard Kurzmann.
Für den Erhalt des einzigartigen Naturjuwels „Gesäuse“ unter dem Schutzstatus eines Nationalparks sind entsprechende Rahmenbedingungen unumgänglich. Die Zielsetzungen des Nationalparks beinhalten sowohl den Schutz der Natur als auch die Verpflichtung zu deren Erlebbarkeit als Besucher, weshalb einem funktionierenden Regelwerk für das harmonische Miteinander eine große Bedeutung zukommt.
Die wichtigsten Inhalte bzw. Maßnahmen dieser Verordnung werden festgelegt:
1. Naturnahen Entwicklung des Naturraumes und der Biotopausstattung
2. Erhaltung und Entwicklung eines an den Lebensraum angepassten Wild- und
Fischbestandes
3. Sicherung der Erlebbarkeit des Gebietes
Zum Schutz des besonderen Artenreichtuns ist das Pflücken und Beschädigen von Pflanzen ebenso untersagt wie die Störung, der Fang oder das Töten von Tieren. Die Besucher des Nationalparks genießen ein umfangreiches Bildungsprogramm sowie einen eindrucksvoller Zugang zu den Naturschätzen sowie zum Erleben und Beobachten von Wildtieren und seltenen Pflanzen. Ohne Spuren zu hinterlassen, werden somit Wertschätzung und zugleich Verantwortung für unser natürliches Erbe durch die Ranger des Nationalparks auf faszinierende Weise vermittelt. Besonders wichtig ist auch der Schutz der empfindlichen Gewässerbiotope, die an gekennzeichneten Stellen betreten werden können. Die Enns, mit über 250 Kilometern der längste innerösterreichische Fluss, findet im Gesäuse seine letzten naturnahen Fließstrecken und ist daher ein wichtiger Lebensraum für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten, wie etwa Flussuferläufer und Tamariske.
„Es ist uns ein Anliegen, dass die naturfernen Bestände zur natürlichen Waldgesellschaft umgewandelt werden“, so LR Dr. Kurzmann. Maßnahmen gegen sogenannte Forstschädlinge werden auf ein zum Schutz der Nachbarwälder erforderliches Maß reduziert, genauso wie das Schutzwaldmanagement mit den geringstmöglichen Eingriffen erfolgt. Im Nationalpark Gesäuse gelten weiterhin sowohl das Jagd- als auch das Fischereigesetz, diese werden allerdings auf nationalparkkonforme Weise angewendet und finden in entsprechenden Managementplänen ihre Bestimmung.
„Die Maßnahmen zur Besucherlenkung sollen das Naturverständnis und naturverträgliche Erlebnisformen wie etwa den traditionellen Alpinismus fördern. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung des Angebots für umweltverträgliche Fortbewegungsarten, der Ausweisung spezieller Radrouten und dem Aufbau eines echten Naturerlebnisses für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen“, schließt LR Dr. Kurzmann.
„Erfreulicher Weise konnte auch die jährliche Förderung des Nationalparks bereits in der letzten Regierungssitzung beschlossen werden, somit steht der weiteren tollen und erfolgreichen Arbeit für den Erhalt unserer Naturschönheit auch im heurigen Jahr nichts mehr im Wege“, so LR Dr. Kurzmann abschließend.