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26. November 2014

LR Kurzmann: Mit der EU-konformen Berechnungsmethode gäbe es keine „Feinstaub-Klage“ der EU

Umweltlandesrat Dr. Gerhard Kurzmann: „Wir werden unseren erfolgreichen Weg im Kampf gegen den Feinstaub unbeirrt weitergehen und lassen uns nicht durch Zurufe aus Brüssel davon abbringen.“

Heute wurde die sogenannte „ergänzende begründete Stellungnahme“ der EU-Kommission in Sachen Feinstaub an Österreich übermittelt. Somit wurde die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Schuld ist die Berechnungsmethode des Bundes“, so Kurzmann. Es wäre beispielsweise nach EU-Recht möglich, Saharastaubbelastungen und den Winterdienst bei der Grenzwertbestimmung herauszurechnen. „Würde der Bund diese Berechnungsmethode anwenden und nicht unnötig strengere Maßstäbe als von der EU vorgesehen anlegen, wären wir jetzt nicht mit dieser Stellungnahme konfrontiert“, meint Kurzmann. Am Beispiel der Messstation Graz – Don Bosco wird der Unterschied der Berechnungsmethoden deutlich. Im Jahr 2013 wurden die Grenzwerte nach der von der Kommission anerkannten Methode, die auch in der Bundesrepublik Deutschland zurecht angewandt wird, an 30 Tagen überschritten. Die Vorgaben wären somit erfüllt. Österreich legte jedoch strengere Maßstäbe an und meldete 44 Überschreitungstage. 

Vom Jahr 2011 bis zum Jahr 2014 wurden insgesamt 28 Millionen Euro aus dem Ressort Umwelt und Verkehr zur Verbesserung der Luftgüte aufgewendet. Der Mitteleinsatz hat sich ausgezahlt. Überschreitungen des Grenzwertes im Jahresmittel treten beim Feinstaub nicht mehr auf, im Tagesmittel nur noch in strengen Wintern mit meteorologisch sehr ungünstigen Verhältnissen. Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen war es auch möglich, 33 Gemeinden aus dem Feinstaubsanierungsgebiet herauszunehmen. 

„Faktum ist, dass die Luftqualität noch nie so gut war wie in den letzten Jahren. Wir werden dem Lebensministerium und der EU-Kommission erneut unsere Daten und erfolgreich umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen übermitteln. Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wird“, schließt Kurzmann.




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