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19. Dezember 2013

LR Kurzmann: „Neues, einheitliches Fördermodell für Tierschutz in der Steiermark!“

Zu Beginn seiner Amtsperiode hat sich Tierschutzlandesrat Dr. Gerhard Kurzmann ein ambitioniertes Ziel gesteckt: Die Willkür im Förderdschungel beseitigen und ein transparentes, objektives und nachvollziehbares System für Förderungen im steirischen Tierschutz auf die Beine zu stellen.

Über ein halbes Jahr dauerten die intensiven Vorarbeiten, mit denen die renommierte Steuerberatungskanzlei Kleiner & Kleiner GmbH beauftragt wurde. Nun liegt das Ergebnis vor und widerlegt die Befürchtungen, die einige Tierheimbetreiber in der Zwischenzeit gehegt hatten. Für kein Tierheim wird es in Zukunft weniger Geld geben, vielmehr wurde für alle acht steirischen Tierheime ein Mehrbedarf errechnet.

 

Kurzmann erklärt: „Es wurde ein Mustertierheim errechnet, dessen Kosten dann auf die unterschiedlichen Tierheime in der Steiermark umgerechnet wurden. Der so entwickelte Kostenschlüssel ist einheitlich und berücksichtigt die praktischen Gegebenheiten der Vertragspartner des Landes in der Realität.“ Errechnet wurden zunächst die Fixkosten wie Personal, Miete, Betriebskosten, Versicherungen und Abschreibungen – gesondert von den variablen Kosten wie Tierarztkosten und Futter.

 

Das Ergebnis ist für alle steirischen Tierfreunde ein erfreuliches: Es kommt zu Erhöhungen aller Fördersummen, insgesamt wird das Tierschutzbudget jährlich um 422.000 Euro wachsen müssen, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Kurzmann appelliert an die Reformpartner: „Auch wenn von Seite des Bundes Sparpakete auf uns zukommen, darf in diesem Bereich nicht gespart werden. Auf diesem Standard muss es möglich sein, die Tierheime zu erhalten – das muss uns Tierschutz auf jeden Fall wert sein!“

 

Die weitere Vorgehensweise wird folgendermaßen aussehen, erklärt Kurzmann: „Die Vertragspartner des Landes bekommen nun ein paar Wochen Zeit, um sich die neuen Verträge durchzulesen und die vereinsinternen Beschlüsse zu fassen. Damit nicht riskiert wird, dass ein Tierheim Insolvenz anmelden muss, weil es nicht sofort unterschreiben kann, wird im 1. Quartal 2014 die Förderung aus 2013 fortgeschrieben. Parallel dazu wird ein einheitliches EDV-Programm entwickelt und umgesetzt, um in Zukunft auch die objektive Bemessung der variablen Kosten sicherstellen zu können!“

 

Mit all diesen Schritten sei man, so Kurzmann, auf dem definitiv richtigen Weg im Sinne des steirischen Tierschutzes.

 

Fotohinweis: v.l.n.r. HR Dr. Werner Fischer (Leiter der Abt. 13), Tierschutzombudsfrau Dr. Barbara Fiala-Köck, LR Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Fritz Kleiner (Kleiner & Kleiner GmbH)


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