„Nach langen und intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, die Novelle des Naturschutzgesetzes auf Schiene zu bringen. Nun ist eine europarechtskonforme Lösung unter größtmöglicher Wahrung der Eigentümerinteressen sichergestellt“, so Landesrat Kurzmann am Rande der Landtagssitzung.
Laut Europäischer Union sind in der Steiermark zu wenige Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die EU verweist auf eine Liste mit Vorschlägen für mögliche Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung. „Nun wird das Land prüfen, welche Gebiete für eine Ausweisung in Frage kommen. Für diese Prüfungen wurden nun die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen“, erläutert Kurzmann. So wurde beispielsweise das für die Erhebungen notwendige Betretungsrecht gesetzlich verankert. Auch die vorläufige Sicherung von Gebieten, deren Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, wurde normiert.
Nun sollen die Betroffenen und Interessenvertretungen rasch über die nächsten Schritte informiert werden. „Nach einer Auftaktveranstaltung kommenden Montag im Landhaus werden weitere Informationsveranstaltungen in den betroffenen Regionen abgehalten. Auch Sprechstunden sind geplant, um konkrete Anliegen der Grundstückseigentümer vor Ort rasch und unbürokratisch zu klären“, beschreibt LR Kurzmann die weitere Vorgangsweise.
„Bei dieser Problemstellung mussten viele Interessen berücksichtigt werden. So ist sichergestellt, dass betroffene Landwirte entschädigt werden, sollten sie durch entsprechende Verbote Schäden erleiden“, erklärt Kurzmann.
„Insgesamt wurde heute eine Novelle verabschiedet, die einerseits eine europarechtskonforme Lösung darstellt und andererseits die Interessen von Eigentümern und Interessensvertretungen bestmöglich wahrt“, schließt Kurzmann.