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10. Juni 2014

Stadtrat Eustacchio fordert von den muslimischen Vereinen in Graz ein Bekenntnis zum Rechtsstaat und zur Trennung von Kirche und Staat ein!

So wie sich schon der Vorsitzende der Islamischen Religionsgemeinde für die Steiermark, Ali Kurtgöz, eindeutig zum Fall des nun verhafteten tschetschenischen Imams geäußert hat, und ein Bekenntnis zur Integrationsbereitschaft und einem gedeihlichen Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen in unserer Heimat abgelegt hat, fordere ich auch die Vertreter der rund zwei Dutzend muslimischen Vereine in Graz auf, ein Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur Trennung von Kirche und Staat und zu einem gedeihlichen Zusammenleben in unserer Heimat abzulegen.

Bei uns haben Hassprediger, Gotteskrieger und fundamentalistische Muslime, die sich nicht an die Rahmenbedingungen unserer Demokratie und Gesellschaft halten, keinen Platz. Die FPÖ wird in einer Gemeinderats-Initiative dieses ausdrückliche Bekenntnis der ausländischen Vereine und weiteren Mitgliederorganisationen des MigrantInnenbeirates einfordern. Von den rund 80 ausländischen Vereinen, die der MigrantInnenbeirat in deren Selbstorganisation begleitet, sind über zwei Dutzend muslimische geprägt. Diesen Vereinen
soll in den nächsten Monaten die verstärkte (Integrations-) Arbeit des MigrantInnenbeirats gewidmet sein.

FPÖ-Klubobmann Sippel wird bei der nächsten Sitzung des MigrantInnenbeirates diesen Denk- und Bekenntnisprozess der Vereine anregen, und mit Nachdruck im Sinne der Grazer einfordern. Der Migrantinnenbeirat ist nun als gewähltes Beratungsgremium des Grazer Gemeinderates zur Erfüllung seiner Integrations-Aufgaben verstärkt gefordert.

Bereits beim nächsten Subventionsantrag wird die FPÖ anregen, dass die Stadt Graz als Subventionsgeber eine ausdrückliche Schwerpunktsetzung in der Aufgabenerfüllung des MigrantInnenbeirates in den Bereichen Demokratieschulung, Aufklärung über das westliche Gesellschaftsmodell, Trennung von Staat und Kirche, Gefahren fundamentalistischer Religionspraktiken festlegt.
Die Auszahlung weiterer Subventionen soll dann an diese Schwerpunktsetzung in der Aufgabenerfüllung gekoppelt sein.


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